Juni 2020

Update / Neue Corona-Verordnung: Hygieneanforderungen bleiben, aber mehr Sport möglich

Unsere Meldung vom 09. Juni dürfen wir erfreulicherweise updaten. Zunächst hatten wir aus den Regelungen der allgemeinen Thüringer Corona-Verordnung (Grundverordnung) keine Reduzierung der Einschränkungen des Trainings- und Wettkampfbetriebes herausgelesen. Doch die am 13.06. erlassene spezifische Verordnung für Kindertageseinrichtungen, Schulen und  Sportbetrieb (Sportverordnung) beinhaltet nun doch konkretisierte Regelungen, die den organisierten Sportbetrieb deutlich erleichtern. Weiterhin bestehen die bekannten Hygieneanforderungen bzgl. Desinfektion und Mindestabstand fort. Jedoch darf der Mindestabstand beim Ausüben der