Unsere Meldung vom 09. Juni dürfen wir erfreulicherweise updaten. Zunächst hatten wir aus den Regelungen der allgemeinen Thüringer Corona-Verordnung (Grundverordnung) keine Reduzierung der Einschränkungen des Trainings- und Wettkampfbetriebes herausgelesen. Doch die am 13.06. erlassene spezifische Verordnung für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportbetrieb (Sportverordnung) beinhaltet nun doch konkretisierte Regelungen, die den organisierten Sportbetrieb deutlich erleichtern.
Weiterhin bestehen die bekannten Hygieneanforderungen bzgl. Desinfektion und Mindestabstand fort. Jedoch darf der Mindestabstand beim Ausüben der Sportart unterschritten werden, sofern dies die Sportart erfordert. Das ist üblicherweise beim Fußball-Spiel (Kontaktsportart) der Fall. Im Sinne der Selbstverantwortung jedes Einzelnen sind jedoch kontaktlose Übungen zu priorisieren, sodass der Mindestabstand zumindest die meiste Zeit eingehalten wird. Die Benutzung von Duschen und Kabinen ist bei entsprechender Sicherstellung des Mindestabstandes der Nutzer wieder möglich.
Auch Wettkampfspiele ohne Zuschauer sind nach der Verordnung nun wieder erlaubt. Im offiziellen Rahmen sind hier jedoch die noch zu konkretisierenden Regelung des für den Wettkampfbetrieb zuständigen Thüringer Fußballverbandes und seiner Kreis-Fußballausschüsse abzuwarten und zu beachten.
Der Landessportbund hat FAQ’s hier zusammengestellt und beantwortet:
https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/